Bitte bringen Sie bei jedem Besuch Ihre Versichertenkarte mit. Ohne Chipkarte kann kein Kassenrezept und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Wiederholungsrezepte
können wir in der Regel während des normalen Praxisbetriebes aushändigen. Wiederholungsrezepte können Sie auch elektronisch über unsere Service-Seite anfordern.
Wir bitten Sie zu beachten
dass nicht alle Leistungen unserer Praxis von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Einige Leistungen müssen direkt mit den Patienten abgerechnet werden. Selbstverständlich werden wir Sie vor Behandlungsbeginn darüber informieren. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen hierzu haben.